Tag Archives: Repression

Urteil: M31-Kessel teilweise rechtswidrig

16 Aug

Mit Urteil (Volltext) vom 03.07.2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Einkesselung von über 450 Menschen im Rahmen der „M31“-Demonstration am 31. März 2012 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das Festhalten der Betroffenen bis in die späten Abendstunden sowie die anschließende Verbringung in Gefangenensammelstellen (GeSa) der Polizeipräsidien Frankfurt am Main, Friedberg, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach seien nicht durch § 163b StPO zu rechtfertigen. Zwar sei die darin geregelte vorübergehende Ingewahrsamnahme durch den Kessel zur Identitätsfestellung rechtmäßig gewesen. Diese hätte jedoch zeitnah nach der Einkesselung der Demonstrationsteilnehmer_innen vor Ort erfolgen müssen. Weitergehende Maßnahmen, wie beispielsweise die erneute Identitätsfeststellung in den diversen GeSas, seien hierfür nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig gewesen. Es sei des Weiteren nicht ersichtlich, warum die zur Identitätsfeststellung getroffenen Maßnahmen erst nach mehreren Stunden Freiheitsentzug begonnen wurden.

Das Urteil zeigt erneut, in welchem Maße sich die Frankfurter Polizei immer wieder über Grundrechte hinwegsetzt. Gerade im Zusammenhang mit Demonstrationen und politischen Aktionen überschreitet sie regelmäßig rechtliche Grenzen. Betroffen sind hiervon auch immer wieder hochschulpolitische Proteste. So wurden im Jahr 2008 im Anschluss an eine Demonstration gegen Studiengebühren und die schwarz-gelbe Landesregierung anlässlich der am darauffolgenden Tag stattfindenden Landtagswahl ca. 200 Personen im Frankfurter Bahnhofsviertel eingekesselt. Nach mehrstündiger Freiheitsentziehung wurden alle Personen, teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in die Frankfurter GeSa verbracht, wo es zu weiteren Maßnahmen wie körperlichen Untersuchungen und erkennungsdienstlichen Behandlungen kam. Auch Minderjährige mussten sich teilweise bei geöffneter Tür nackt ausziehen und wurden erst nach mehreren Stunden mitten in der Nacht entlassen. Schon damals wurde das polizeiliche Vorgehen vom Landgericht mit der gleichen Begründung wie im aktuellen Fall für rechtswidrig erklärt.

Auch bei der polizeilichen Räumung der Schumannstraße 60 am 20. Oktober 2011 wurden ca. 80 Personen im Anschluss an die Räumung in die Frankfurter GeSa verbracht und für mehrere Stunden dort festgehalten. Erst gegen 04:00 Uhr nachts wurden die letzten Personen wieder freigelassen. Wie im vorliegenden Fall widersprach auch diese Maßnahme § 163c I StPO, wonach eine Person nicht länger festgehalten werden darf, als dies für eine Identitätsfeststellung erforderlich ist. Gerade gegenüber Minderjährigen stellte dieses Vorgehen einen massiven Rechtsbruch dar.

Die Erfahrung zeigt, dass gerichtliche Entscheidungen dem polizeilichen Vorgehen de jure zwar immer wieder Grenzen setzen, diese de facto allerdings kaum Einfluss auf das konkrete polizeiliche Vorgehen haben. Nicht zuletzt das gewaltsame polizeiliche Vorgehen gegen die Blockupy-Demonstration im Juni diesen Jahres oder die stundenlange von massiver Gewalt begleitete Einkesselung von 1000 Personen bei den Blockaden des Nazi-Aufmarsches am 01. Mai belegen, dass Grundrechte wie die Demonstrationsfreiheit und sogar das Recht auf körperliche Unversehrtheit immer wieder juristisch und politisch erkämpft werden müssen. Der AK Recht wird weiterhin studentische und hochschulpolitische Proteste juristisch unterstützen und polizeiliche Repression öffentlich machen.

Link zur Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Frankfurt

Dokumentation und Stellungnahme IvI-Räumung

29 Apr

In Folge der Räumung des Instituts für vergleichende Irrelevanz (IvI) am vergangenen Montag gab es diverse Demonstrationen, Kundgebungen und andere Protestaktionen. Hierbei kam es zu martialischen Polizeiaufgeboten sowie zu einer Vielzahl von Rechtsbrüchen seitens der Polizei.

 

Räumung

 

  • Die Räumung des Hauses selbst wurde begleitet durch ein nicht zu rechtfertigendes Polizeiaufgebot. Mehrere Hundertschaften der Bereitschaftspolizei sowie der Beweissicherungs- und Festnahme-Einheiten (BFE) waren vor Ort, um die komplette Senckenberganlage zwischen Messekreisel und Bockenheimer Landstraße über Stunden hinweg abzuriegeln. Zusätzlich wurde der Kettenhofweg 130 durch mehrere Reihen Hamburger Gitter abgeriegelt. Darüber hinaus standen mehrere Gefangenentransporter für hunderte Menschen bereit. Zur Öffnung und Durchsuchung des Hauses wurde außerdem ein vermummtes und schwer bewaffnetes SEK eingesetzt. All dies führte nicht nur zu einem massiven Eingriff in die Bewegungsfreiheit von Bürger_innen, sondern auch und vor allem zu einer starken Einschüchterung der anwesenden Aktivist_innen, die durch passiven Widerstand vor dem Gebäude gegen die Räumung protestierten.
  • Bei der Räumung der Straße vor dem Gebäude kam es zu mehreren verletzten Aktivist_innen. Mehrere Menschen erlitten Arm- und Handgelenksverletzungen durch die Auflösung der Blockade durch die Polizei sowie Prellungen und Quetschungen durch den Einsatz von Schildern, mit denen die Personen von der Straße geschoben werden sollten.
  • Abseits der Blockaden kam es zu einem gewaltsamen Übergriff durch die Polizei, als sie eine Gruppe von drei Personen, die abseits der Blockaden auf dem Boden saßen, zum Gehen aufforderten. Als sich diese Personen weigerten, wurden sie von mehreren Polizist_innen angegriffen. Hierbei wurde eine Person im Gesicht verletzt, indem ihr ein Polizist gezielt mit dem Helm einen Kopfstoß versetzte. Die Person musste im Krankenhaus behandelt werden.
  • Um gegen die Räumung zu protestieren, hängten Aktivist_innen zwei Transparente aus dem Treppenhaus des FLAT-Gebäudes (Forschung und Lehre am Turm). Obwohl dieses universitäre Gebäude weiterhin in Betrieb ist und sich dort Büros und Seminarräume befinden, drang daraufhin sofort eine Hundertschaft der BFE ein und durchsuchte das Gebäude. Nachdem sich diese Hundertschaft selbst im Gebäude eingeschlossen hatte, kam eine zweite hinzu, um sie zu befreien. Anschließend wurde für längere Zeit das Foyer durch Polizist_innen besetzt, um den Zugang dazu zu versperren. Studierenden und Mitarbeiter_innen wurde dadurch der Weg zu ihren Büros und Seminaren ohne jeglichen Anlass verunmöglicht.

 

Spontandemonstration Montag Nachmittag

 

  • Als Reaktion auf die Räumung kam es am Montagnachmittag zu einer Spontandemonstration an der Frankfurter Galluswarte. Auch hier waren bereits mehrere Hundertschaften der Polizei vor Ort. Die Demonstration wurde von Beginn an von einem Spalier begleitet, welches die Außenwirkung der Demonstration massiv beeinträchtigte. Auf der Mainzer Landstraße kurz vor dem Platz der Republik wurde die Demonstration von der Polizei gestoppt. Trotz der daraufhin erfolgenden Anmeldung und Routenabsprache wurde die Demonstration weiterhin von allen Seiten mit Polizist_innen umringt; immer wieder wurden Demonstrationsteilnehmer_innen abgefilmt.
  • Als die Demonstration auf dem Römerberg ankam, kam es außerdem zu einem Schlagstockeinsatz gegen Demonstrant_innen.

 

Tag X+1-Demonstration

 

  • Am Dienstagabend gab es eine Großdemonstration gegen die IvI-Räumung, an welcher sich ca. 2000 Menschen beteiligten. Bereits Stunden vor der Demonstration glich die Gegend rund um den Hauptbahnhof einer polizeilichen Besatzungszone. So waren mehrere Hundertschaften in der Kaiserstraße, der Taunusstraße sowie auf dem Willy-Brandt-Platz stationiert. Zusätzlich befanden sich mehrere Hundertschaften der Bundespolizei sowie angeforderte Hundertschaften aus Rheinland-Pfalz in den Straßen hinter dem Hauptbahnhof. Zu guter Letzt standen auf dem Messegelände über 150 Einsatzfahrzeuge sowie drei Wasserwerfer und ein Räumpanzer bereit. Auch der IG-Farben-Campus im Frankfurter Westend sowie das IvI wurde von einem großen Polizeiaufgebot bewacht. Vermutlich übertraf die Zahl der Polizist_innen die Zahl der Demonstrationsteilnehmer_innen.
  • Obwohl es sich um eine Demonstration mit spontanem Anlass handelte und es bereits eine Anmeldung und Routenabsprachen gab, kam es zu einer Vielzahl an willkürlichen Vorkontrollen von Demonstrant_innen. Hierbei kam es auch zu Platzverweisen für mehrere Personen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Versammlungsrecht dar, welches einen freien Zugang zu Versammlungen gewährleistet.
  • Von Beginn an wurde die Demonstration in einem engen Wanderkessel geführt. Mehrere Polizeiketten verhinderten das Verlassen der Demonstration sowie den Zugang zu ihr. Immer wieder wurde die Demonstration von einem engen Polizeispalier eingeengt, welches teilweise in weniger als einem Meter Abstand zur Demonstration lief. Die Sicht auf die Transparente war somit für Außenstehende nicht möglich, was die Außenwirkung der Demonstration massiv erschwerte. Der vordere Teil der Demonstration wurde zusätzlich zu den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei von fünf Hundertschaften der BFE begeleitet. Im hinteren Teil der Demonstration war zusätzlich eine BFE aus Rheinland-Pfalz eingesetzt, welche nicht nur keine Namensschilder trug (was leider den Normalfall darstellt), sondern zusätzlich sämtliche weiteren Zugnummern und Abzeichen abgeklebt hatte. Somit hätte im Falle von Übergriffen nicht nur keine Einzelperson, sondern nicht einmal die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hundertschaft identifiziert werden.
  • Über den gesamten Demonstrationsverlauf hinweg wurde die Demonstration konsequent abgefilmt. Teilweise waren bis zu zwanzig Kameras gleichzeitig auf Teilnehmer_innen gerichtet. Dieses Abfilmen wurde auch weitergeführt, nachdem der Anmelder mehrfach mit dem Einsatzleiter der Polizei abgesprochen hatte, dass das Filmen eingestellt wird. Entsprechende Durchsagen des Einsatzleiters wurden durch die Beamt_innen der BFE ignoriert. Sowohl durch die filmenden Beamt_innen als auch durch die Hundertschaftsführer der BFE wurde die Herausgabe von Namen oder Dienstnummern verweigert. Immer wieder wurden Demonstrant_innen, die sich unter Verweis auf die Anweisung des Einsatzleiters der Polizei über die Videoaufzeichnungen beschwerten, beleidigt und selbst abgefilmt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Abfilmen von Demonstrationen ohne konkreten Anlass immer wieder für rechtswidrig erklärt.

 

Eingriff in die Pressefreiheit

 

  • Im Anschluss an die Demonstration wurde ein Fotojournalist durch die Polizei umzingelt und festgehalten, nachdem er einen Übergriff auf eine_n Demonstrant_in dokumentiert hatte. Er wurde dazu aufgefordert, seine Kamera abzugeben. Dies verweigerte er und zeigte seinen offiziellen Presseausweis für Fotojournalist_innen vor. Daraufhin wurde er für 45 Minuten festgehalten, bis er letztendlich wieder freigelassen wurde, da die Polizei keinen richterlichen Beschluss für die Beschlagnahme der Kamera erwirken konnte. Ihm wurde jedoch angekündigt, dass er mit einer Vorladung als Zeuge zu rechnen habe.

    Dieser Vorgang stellt einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar. Bereits im Februar kam es bundesweit zu Hausdurchsuchungen bei Fotograf_innen, bei denen Kameras, Festplatten und andere Speichermedien beschlagnahmt wurden. Auch diese wurden durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft beantragt und durchgeführt. Dass es jetzt im Rahmen der IvI-Räumung erneut zum Versuch kommt, die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Presse auszuhebeln, zeigt, welches Verhältnis die Frankfurter Staatsanwaltschaft und Polizei zu demokratischen Grundrechten haben

 

Studentische Vollversammlung am Mittwoch

 

  • Am Mittwoch, dem 24.04.2013, fand die bereits seit mehreren Monaten angekündigte Vollversammlung der Studierendenschaft statt. Neben der Kriminalisierung der Studierenden durch die Uni-Leitung und der daraufhin erfolgten Schließung aller Mensen und Cafeterien sowie des House of Finance kam es auch hier zu polizeilicher Repression. So gab es mehrere Personalienkontrollen von Studierenden an den Stationen der Buslinie 75 – erneut ein krasser Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
  • Die Vollversammlung selbst wurde nach übereinstimmenden Informationen mehrerer Beobachter_innen durch Zivilpolizist_innen beobachtet. Diese waren durch Uniformen des universitären Sicherheitsdienstes getarnt. Ob die Universitätsleitung diesen Einsatz auf universitärem Gelände genehmigt hatte, ist bisher unklar. In jedem Fall handelt es sich um eine klare Kriminalisierung aller Studierenden, die an der Vollversammlung teilnahmen.
  • Die sich an die Vollversammlung anschließende Spontandemonstration wurde sofort beim Verlassen des Campus durch eine Hundertschaft der Polizei gestoppt. Hierbei erlitten mehrere Studierende leichte Verletzungen durch Faust- und Ellbogenschläge. Auch nachdem die Demonstration loslaufen durfte, wurde sie auf ihrem Weg durchs Frankfurter Westend immer wieder durch eine Polizeikette zum Anhalten gebracht.

„Es zeigt sich, dass die Frankfurter Polizei ihre im letzten Jahr im Rahmen der Blockupy-Proteste erprobte Strategie weiter vorantreibt,“ erklärt Florian Muhs, ein Sprecher des Arbeitskreises. „Das martialische und nicht zu rechtfertigende Polizeiaufgebot bei der Räumung und den anschließenden Demonstrationen dient einzig und allein der Einschüchterung von Demonstrant_innen und Aktivist_innen. Die Demonstrationsfreiheit ist und bleibt ein demokratisches Grundrecht, welches in Frankfurt immer wieder zur Disposition gestellt wird.“

„Besonders der erneute Eingriff in die Pressefreiheit zeigt noch einmal ganz deutlich auf, dass die Frankfurter Polizei grundgesetzlich geschützte Bereiche konsequent ignoriert,“ ergänzt Muhs. „Nachdem die Staatsanwaltschaft nach den Hausdurchsuchungen im Februar zurückrudern musste, versucht die Polizei zweieinhalb Monate später, genau die gleichen Eingriffe durchzusetzen. Es ist erfreulich, dass sich dieses Mal zu Recht kein_e Ermittlungsrichter_in bereit erklärt hat, diesen Eingriff mitzutragen. Alleine der Versuch seitens der Polizei ist jedoch skandalös.“

Der AK Recht befürchtet, dass sich die in der letzten Woche zu beobachtenden Notstandsübungen der Frankfurter Polizei bei den Protesten gegen den Aufmarsch der NPD am 1. Mai fortsetzen werden.

EA zur studentischen Vollversammlung am 24.04.2013

19 Apr

Der AStA der Uni Frankfurt ruft für den 24.04.2013 zu einer studentischen Vollversammlung aller Fachbereiche der Uni Frankfurt auf. Beginn ist um 14 Uhr auf dem Platz vor dem Hörsaalzentrum auf dem IG-Farben-Campus (Einladung, Aufruf).

Der AK Recht wird einen Ermittlungsausschuss stellen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Polizeieinsätzen im Rahmen von Vollversammlungen gekommen ist. Der EA ist unter 069 – 79 82 80 95 zu erreichen. Meldet uns Vorkontrollen, Ingewahrsamnahmen, Festnahmen und ähnliches. Wir verweisen wie immer auf unsere Rechtshilfe-Tipps sowie unseren Demo-Flyer.

EA zum Semesterstart-Rave am 19.04.2013

19 Apr

Am Freitag, den 19.04.2013 um 21 Uhr findet der Semesterstart-Rave des Protestplenums statt. Start ist um 21 Uhr vor dem Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim.

Wir stellen den Ermittlungsausschuss. Zu erreichen ist dieser unter der Nummer 069 – 79 82 80 95. Meldet euch bei uns, wenn es zu Vorkontrollen, Ingewahrsamnahmen, Festnahmen oder ähnlichem kommt. Wir verweisen wie immer auf unsere Rechtshilfe-Tipps sowie unseren Demoflyer.

Räumungsurteil gegen IvI!

15 Feb

Heute um 10:15 Uhr erging durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ohne weitere Erörterung des Sachverhalts oder der Frage, wie das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) eine GBR sein kann, das Räumungsurteil gegen das Institut. Ab jetzt ist eine Räumung des Gebäudes möglich. Die Polizei ist auch bereits in der Stadt und um den Campus zusammengezogen.

 

Sollte es zu einer Räumung kommen, wird es einen Ermittlungsausschuss unter 069 – 79 82 80 95 geben. Beachtet dazu wie immer unsere Rechtshilfetipps.

PM: Bundesweite Hausdurchsuchungen gegen Journalist_innen und Fotograf_innen wegen M31

6 Feb

Am heutigen Mittwoch Morgen haben Polizeibehörden in Frankfurt, Berlin, Freiburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen die Privatwohnungen von Journalist_innen und Fotograf_innen durchsucht. Dabei wurden Fotografien, Kameras, Mobiltelefone, Computer und diverse andere Datenträger beschlagnahmt. Die Maßnahme soll Teil der Ermittlungen bezüglich der Vorfälle auf der „M31“-Demonstration im vergangenen März in Frankfurt sein. Unterstützt wurden die Polizist_innen vor Ort von Beamten des Frankfurter Staatsschutzes.

Gegen die von den Durchsuchungen betroffenen Personen selbst sind keine Ermittlungsverfahren anhängig. Auch wurden mehrere der Betroffenen im Vorfeld nicht einmal als Zeug_in vorgeladen oder vernommen. Bei einem Großteil der Betroffenen handelt es sich um Journalist_innen mit Presseausweis. Ein Journalist hält sich aktuell in Syrien auf; seine Wohnung wurde trotzdem aufgebrochen und durchsucht. In mindestens einem Fall wurde der betroffenen Person untersagt, eine_n Anwält_in zu kontaktieren.

„Die Durchsuchungen stellen einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung dar,“ erklärt Florian Muhs, Sprecher des AK Recht. „Gerade die Räumlichkeiten von Journalist_innen unterliegen noch einmal einem erhöhten Schutz, da es sich hierbei um redaktionsähnliche Räume handelt. Besonders die Tatsache, dass gegen die betroffenen Personen nicht ermittelt wird und sich die Polizei teilweise noch nicht einmal die Mühe gemacht hat, sie vorher als Zeug_innen zu befragen, offenbart ein nicht nachvollziehbares Grundrechtsverständnis der Frankfurter Polizei. Die Durchsuchung einer Wohnung unter Abwesenheit des Betroffenen sowie das Verbot, Anwält_innen zu kontaktieren, ist juristisch zusätzlich nicht haltbar.“

Bereits im Vorfeld der Demonstration hatte es im vergangenen Jahr Hausdurchsuchungen bei Studierenden und Aktivist_innen gegeben. Auch damals war es zu Rechtsbrüchen der Polizei gekommen. So wurden einzelne Durchsuchungen im Nachhinein für rechtswidrig erklärt.

„Die heutigen Durchsuchungen sind auf einer juristischen Ebene nicht zu rechtfertigen“, so Muhs weiter. „Wenn selbst Journalist_innen nicht mehr vor Einschüchterungen durch die Polizei geschützt sind, zeigt dies erneut, dass die Frankfurter Polizei ihre Einschüchterungs- und Kriminalisierungspolitik weiter vorantreibt. Die heutigen Durchsuchungen sind der bisherige Höhepunkt dieser Entwicklung, die bereits im letzten Jahr mit Demonstrations- und Aufenthaltsverboten, absurden Großeinsätzen der Polizei und gewalttätigen Übergriffen auf der Spontandemonstration nach der Besetzung der Schumannstraße 2 eine neue Qualität angenommen hat.“

Der AK Recht erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen und setzt sich weiterhin für Demonstrationsfreiheit und Grundrechte ein.

PM: Mehrere Verletzte durch gewaltsamen Polizeieinsatz bei Hausräumung und Spontandemonstration

30 Nov

Im Anschluss an die Beendigung einer Hausbesetzung in der Schumannstraße 2 kam es am heutigen Freitag, den 30.11.2012, zu einer Vielzahl an polizeilichen Übergriffen gegen Besetzer_innen, Demonstrant_innen und Passant_innen. Wir dokumentieren hiermit eine unvollständige Liste an Übergriffen und Rechtsbrüchen.

 

  • Noch während sich die Besetzer_innen der Schumannstraße im Haus aufhielten, bildete sich eine spontane Solidaritätsdemonstration vor dem Haus. Die Polizei löste diese Demonstration sofort auf. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Versammlungsrecht dar. Zur Durchsetzung der Auflösung kam es zu mehrfachen Schlagstockeinsätzen gegen Demonstrant_innen. Dabei erlitten mehrere Personen leichte Verletzungen.
  • Nachdem die Besetzer_innen das Haus freiwillig verlassen hatten, bildete sich ein erneuter Demonstrationszug. Dieser wurde zunächst durch die Polizei gestoppt. Hierbei kam es erneut zu mehreren Schlagstockeinsätzen. Als sich die Demonstration schließlich in Bewegung setzen durfte, wurde sie über ihre komplette Länge hinweg von einem Polizeispalier begleitet und abgefilmt – ein Vorgehen, das mittlerweile mehrfach vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist.
  •  Während der gesamten Demonstration fielen die Polizist_innen der Bereitschaftspolizei sowie der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) 58 der Frankfurter Polizei durch ständige Provokationen auf. Immer wieder wurden Demonstrationsteilnehmer_innen beleidigt und anlasslos weggestoßen. Zudem wurden vor der Europäischen Zentralbank erneut mehrere Menschen durch Schlagstockeinsätze und Faustschläge verletzt.
  • Nachdem die Demonstration sich an der Hauptwache auflöste, kam es zu offen gewalttätigen Übergriffen durch die BFE 58. So wurden mehrere Personen beim Verlassen der Demonstration durch BFE-Einheiten angegriffen und in die B-Ebene der Hauptwache gezerrt. Eine Person wurde vorübergehend festgenommen und gewaltsam in die Verkaufsräume des KFC-Restaurants in der B-Ebene verbracht. Anwesende Sanitäter_innen, die den Übergriff beobachteten und eine medizinische Erstversorgung durchführen wollten, wurde der Zutritt zum Laden verwehrt. Die vorübergehend festgenommene Person konnte somit über die gesamte Dauer ihrer Durchsuchung, die teilweise in Lagerräumen des KFC stattfand, nicht versorgt werden. Auch bei allen anderen Übergriffen wurden die Sanitäter_innen durch die BFE 58 an der Versorgung der Verletzten gehindert.
  • Im KFC wurde eine andere Person ebenfalls von 4 Polizisten aus der Kassenschlange gezogen, gewaltsam zu Boden gedrückt, mit dem Knie im Nacken auf dem Boden fixiert und anschließend mit Kabelbindern gefesselt. Anschließend wurde sie ebenfalls in die Lagerräume des KFC geführt, wo sie über längere Zeit festgehalten wurde.
  • Eine weitere Person wurde ins Krankenhaus gebracht, nachdem sie einen Schlagstock auf den Kopf und einen Faustschlag ins Gesicht erlitten hatte. Bei der ärztlichen Untersuchung wurde eine Schädelprellung und eine Nackenstauchung festgestellt.
  • Sowohl die Einsatzleitung als auch die ungekennzeichneten und vermummten BFE-Einsatzkräfte verweigerten geschlossen die Herausgabe von Namen oder Dienstnummern.
  •  Als die Polizei vorübergehend die gesamte B-Ebene sperren ließ, bedeutete dies, dass zeitweilig über 300 Personen, die Mehrheit von ihnen unbeteiligte Passant_innen, in der B-Ebene eingeschlossen waren. Auch gegen unbeteiligte Passant_innen setzte die Polizei Schlagstöcke ein. Für diese Sperrung bestand zu keiner Zeit irgendein Anlass.

„Die Maßnahmen der Polizei, besonders im Anschluss an die Auflösung der Demonstration verstoßen offensichtlich gegen das Versammlungsgesetz, welches das Verlassen einer Demonstration zu jeder Zeit sicherstellt. Die offen gewalttätigen Übergriffe, die sich dabei ereigneten, stellen selbst für Frankfurter Verhältnisse eine besondere Eskalationsstufe dar,“ erklärt Florian Muhs, Sprecher des Arbeitskreises. „Wir überlegen, rechtliche Schritte gegen den Einsatz allgemein sowie gegen einzelne Beamt_innen einzuleiten.“

Der AK Recht geht davon aus, dass es noch zu weiteren Übergriffen und Verletzungen gekommen ist, die bisher noch nicht öffentlich geworden sind. Betroffene ruft der Arbeitskreis dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu erstellen und sich die Verletzungen attestieren zu lassen.

 

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Der AK Recht ist ein studentischer Arbeitskreis, der Demonstrationen und andere politische Aktionen juristisch begleitet und Betroffenen von polizeilicher Repression rechtliche Unterstützung zukommen lässt.

Demoflyer wieder online

15 Aug

Nachdem beim Umzug der Homepage der Flyer des AK Recht mit Verhaltenstipps auf Demonstrationen verlorengegangen war, könnt ihr ihn unter unten angegebenem Link wieder finden. Bitte beachtet, dass die EA-Nummer nur bei Demonstrationen erreichbar ist, die vom AK Recht betreut werden. Dies werden wir immer im Vorfeld bekanntgeben.

AK Recht Flyer

Abschließende Zusammenfassung der Aktionstage

20 Mai

Wir dokumentieren hier die Zusammenfassung der Ereignisse während der Blockupy-Aktionstage des EA Frankfurt:

 

Mit einer internationalen Großdemonstration mit ca. 30.000 Teilnehmer*innen sind am Samstag die Blockupy-Aktionstage in Frankfurt zu Ende gegangen. Die Tage haben eindrucksvoll gezeigt, dass Tausende von Menschen sich ihren Protest gegen den Kapitalismus und die EU-Krisenpolitik auch durch die weitgehenden Versammlungseinschränkungen der Stadt nicht verbieten lassen.

Gleichzeitig war Frankfurt über Himmelfahrt Schauplatz einer zuweilen absurd wirkenden Notstandsübung der Polizei. Mit der Einrichtung einer “Sicherheitszone” rund um die Europäische Zentralbank, der Verhängung letztlich rechtswidriger Innenstadtverbote für Hunderte von Demonstrant*innen und massenhaften Ingewahrsamnahmen von Menschen, die sich trotz Verboten in der Stadt versammelten, wurde Frankfurt für den Zeitraum der ersten drei Aktionstage zu einer Art “demonstrationsfreien Zone” erklärt. Mit mehr oder weniger Erfolg, denn es haben immer wieder Menschen vorübergehend geschafft, auf die Straße zu gehen und sich Plätze zumindest vorübergehend anzueignen. PM vom 17.5.12

Die Großdemonstration am Samstag wurde dann von einem martialisch ausgerüsteten Großaufgebot der Polizei begleitet. Spätestens an dem entspannten Verlauf dieses Tages und dem besonnenen Umgang der Demoteilnehmer*innen mit vereinzelten Provokationen von Seiten der Polizei am Rande der Demonstration wird deutlich, mit was für absurden Gefahrenkonstruktionen Stadt und Polizei im Vorfeld von Blockupy gearbeitet haben, um den sozialen Protest vorbeugend zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit zu diffamieren. PM vom 19.5.12 und die PM des Bundesvorstands der Roten Hilfe vom 20.5.12

Insgesamt können wir beim Ermittlungsausschuss über die vier Aktionstage hinweg ca. 1430 vorübergehende Ingewahrsamnahmen verzeichnen. Ein genauer Überblick zu den Zahlen der Verletzten liegt uns noch nicht vor.

Aufenthaltsverbote schon am Freitag aufgehoben
Bezüglich der vielen Aufenthaltsverbote, mit denen die Polizei vor und während Blockupy versucht hat, Demonstrant*innen aus der Frankfurter Innenstadt fernzuhalten, lautet die letzte Info folgendermaßen: Nachdem viele Leute mit Eilanträgen verwaltungsgerichtlich gegen die Verfügungen vorgegangen waren, hat die Polizei am Freitag (18.5.) sämtliche ausgesprochenen Stadtverbote aufgehoben. Von der Aufhebung ausgenommen war einzig eine kleine Zahl sog. “qualifizierter” Aufenthaltsverbote gegen Leute, bei denen z.B. Waffen gefunden worden waren. PM des EA vom 18.5.12. Mehrere Hundert im Vorfeld von Blockupy an M31-Demonstrant*innen ausgesprochene Aufenthaltsverbote waren schon zuvor im Zuge einer verwaltungsgerichtlichen Erörterung zurückgenommen worden. Mehr Infos im Kurzbericht vom 15.5.12

Die Hinweise und Rechtsinfos zu den Aufenthaltsverboten, die wir in den vergangenen Tagen veröffentlicht haben, könnt ihr hier und hier nachlesen.

Allen Menschen, die in den letzten Tagen von Aufenthaltsverboten betroffen waren, raten wir dringend die Löschung der Daten beim Polizeipräsidium Frankfurt zu beantragen. Selbiges gilt auch für alle anderen polizeilichen Maßnahmen, bei denen persönliche Daten erfasst wurden.

PM des EA Frankfurt zum 4. Aktionstag

20 Mai

Notstandsübung legt Stadt lahm – Das Konzept der Stadt und der Polizei ist nicht aufgegangen – Demonstration verlief friedlich und gelassen – Provokationen der Polizei gegenüber Protestler_innen liefen ins Leere

Die angemeldete und erlaubte Großdemonstration mit ca. 30.000 Teilnehmer_innen am vierten und letzten Tag der Blockupy-Proteste verlief trotz martialischen Polizeiaufgebotes friedlich und größtenteils entspannt.

Damit haben sich die von Stadt und Polizei wochenlang verbreiteten Schreckensszenarien nicht bewahrheitet; Provokationen gingen jedoch von der Polizei aus.

Bereits im Vorfeld kam es am Vormittag zu Vorkontrollen in Zügen Richtung Frankfurt und an Autobahnabfahrten. Zu Beginn versuchte die Polizei kurzzeitig einen Teil der Demonstration abzutrennen und damit eine Eskalation herbeizuführen. Dies wurde von den besonnen handelnden Teilnehmer_innen verhindert. Auch alle weiteren Versuche einer Eskalation scheiterten. Zum Beispiel filmte die Polizei sowohl einzelne Teilnehmer_innen der Demonstration, als auch den gesamten Zug systematisch und ohne augenscheinlichen Grund ab. Ein Teil der Demonstration wurde permanent von einem bis zu achtreihigen behelmten Polizeispalier begleitet.

Vom Spalier gingen wiederholt Rempeleien und Schlagstockeinsätze aus, zudem drangen Polizeibeamte immer wieder in den Demonstrationszug ein. Genauso wie die mit Reihen von Polizeifahrzeugen errichteten Sichtsperren sollte wohl auch das Spalier eine positive Außendarstellung der Demonstration verhindern.

Insgesamt ist festzustellen, dass Stadt und Polizei in den letzten vier Tagen versucht haben, das Versammlungsrecht präventiv außer Kraft zu setzen. Rückendeckung erhielten sie hierbei vom Verwaltungsgericht Frankfurt über den Verwaltungsgerichtshof in Kassel bis hin zum Bundesverfassungsgericht, das sich einer sonst üblichen kurzfristigen Entscheidung verweigerte. Kurz gesagt ist das Rechtsschutzverweigerung.

Vom EA-Frankfurt konnten ca. 1430 Ingewahrsamnahmen, nur auf Grund von Ordnungswidrigkeiten, als auch zahlreiche Verletzte festgestellt werden.

Mit an den Haaren herbeigezogenen Kleinigkeiten versucht die Polizei auch jetzt noch ihr martialisches und überzogenes Polizeiaufgebot zu rechtfertigen. Dies wird besonders gut nachvollziehbar, wenn man die Rechtfertigungsversuche in der aktuellen Pressemitteilung der Polizei betrachtet.

Wir verurteilen solche völlig übertriebenen Präventivmaßnahmen seitens Stadt und Polizei aufs Schärfste – Demonstrant_innen werden so pauschal kriminalisiert.

Allen Menschen, die in den letzten Tagen von Aufenthaltsverboten betroffen waren, raten wir dringend die Löschung der Daten beim Polizeipräsidium Frankfurt zu beantragen. Selbiges gilt auch für alle anderen polizeilichen Maßnahmen, bei denen persönliche Daten erfasst wurden.

EA-Frankfurt